Cordelia Bähr hat BGE 149 I 49 im Digitalen Rechtsprechungskommentar dRSK kommentiert. Der Kommentar ist hier abrufbar.
Das Bundesgericht hatte sich im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die im Kanton Zürich neu eingeführte Pflicht, Elektroheizungen bis 2030 zu ersetzen, gegen die Eigentumsgarantie verstösst. Das Bundesgericht erkannte einen Grundrechtseingriff, sah diesen aber als gerechtfertigt und namentlich auch als verhältnismässig an. Es kam damit zum Schluss, dass das Zürcher Verbot von Elektroheizungen mit der Eigentumsgarantie vereinbar ist. Massgeblich ins Gewicht fiel dabei, dass ein Heizungsersatz der betroffenen Elektroheizungen aufgrund deren Lebensdauer ohnehin vor Ablauf der Sanierungsfrist Ende 2030 ansteht.